Moderne Sportstätten 2022

Das Land NRW hat 2019 das Programm „Moderne Sportstätten 2022“ ins Leben gerufen. Insgesamt werden 300 Mio. € bereit gestellt. Ziel ist es, die Sportstätten in NRW wieder auf Vordermann zu bringen und für die Sporttreibenden attraktiv zu machen.

Das Programm ist an die Vereine gerichtet; gefördert werden also Vereine mit vereinseigenen Anlagen. Die Vereine müssen Besitzer der Anlage sein oder Betreiber mit Zuständigkeit an Dach und Fach. Das bedeutet im Klartext, sie müssen über einen (Erb-)Pachtvertrag verfügen, der zum Tag der Antragstellung noch mindestens 10 Jahre Laufzeit hat.

Die Mittel werden vom Land nach Einwohnerzahlen auf die Kommunen herunter gebrochen; für den Stadtbereich Bornheim stehen 648.105 € zur Verfügung.

Die in Frage kommenden Vereine sind aufgerufen, entsprechende Anträge zu stellen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal beim Landessportbund NRW. Voraussetzung ist dafür, dass der Verein Mitglied im LSB und im Kreissportbund Rhein-Sieg ist.

Die Entscheidung über die Anträge trifft die Staatskanzlei der Landesregierung in Düsseldorf. Sie hat dazu die NRW-Bank vorgeschaltet, die die finanztechnischen Dinge prüft.

Die kommunalen Sportverbände und -bünde sind aufgefordert, ein Votum zu den einzelnen Anträgen abzugeben. Bei der Beurteilung haben die kommunalen Sportverbände-/bünde zu prüfen, ob die vom Land NRW definierten Bedingungen und Vorgaben erfüllt sind; dazu können sie vor Ort eigene und zusätzliche Kriterien definieren.

Der Bornheimer Stadtsport Verband hat sich in den letzten Monaten mehrfach mit dem Verfahren auseinander gesetzt. Zunächst wurde als Frist für die Anträge der 30.6.2020 fest gelegt. Der BSV hat mit Schreiben vom 13. März 2020 alle antragsberechtigten Vereine aufgefordert, Anträge bis zum Fristablauf zu stellen.

Der BSV hat sich frühzeitig erklärt, der Empfehlung des Landes zu folgen und das Votum weder nach Windhund- noch nach Gießkannenverfahren zu praktizieren. Es wurde ein Priorisierungsverfahren entwickelt, anhand dessen die einzelnen Anträge bewertet wurden. Damit sollte Qualitätskriterien Vorrang vor anderen Aspekten gegeben werden.

Dabei sind die Anträge zunächst geprüft worden, ob vom Land definierte Ausschlusskriterien greifen. Zu den Ausschlusskriterien zählen:

Ausschlusskriterien des Landes NRW

Danach wurde bewertet, ob und wie die Qualitätsanforderungen des Landes erfüllt sind; diese sind

Qualitätskriterien des Landes NRW

Anschließend erfolgte eine Beurteilung anhand von Kriterien, die der Vorstand des Bornheimer Stadtsportverbandes selbst festgelegt hat

Sonderfall Kunstrasenplätze

Neben den Qualitätsanforderungen hatte der BSV beschlossen, Kunstrasenplätze nicht zu befürworten. Begründung: In Bornheim gibt es seit 10 Jahren ein eigenes, mit der Stadt vereinbartes Konzept für die Erstellung von Kunstrasenplätzen in Vereinsregie. Danach erhalten die Vereine einen Zuschuss zu den Baukosten von einmalig 50.000 € sowie in den Folgejahren von 12.000 € p.a. (Pflege). Da alle Fußballvereine im Stadtgebiet mit Kunstrasenplätzen nach dieser Regelung ihre Plätze gebaut haben, hält es der BSV für konsequent, wenn auch weiter Kunstrasenplätze nur nach diesem Modell errichtet werden.

Hinzu kommt, dass Kunstrasenplätze derzeit wegen des Granulats und der Mikroplastik-Diskussion im Fokus stehen. Deshalb hat das Land von sich aus die Förderung von Kunstrasen mit Granulat ausgeschlossen. Echte Alternativen zum Granulat stehen aber derzeit noch nicht zur Verfügung, Kork wird sicher keine Lösung sein, nur Sand ebenfalls nicht. Die Fachwelt ist sich uneinig über die künftige Richtung. Deshalb hält es der BSV für opportun, in der derzeitigen Phase neue Kunstrasenplätze zu bauen.

Ergebnis des BSV bzgl. des Votums zu den Anträgen

Der BSV hat sich in seiner Sitzung am 24. Juli 2020 abschließend mit den Anträgen auseinander gesetzt und sein Votum beschlossen: Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Anträge, die vom Kosenvolumen her am höchsten lagen, in der Qualitätsbeurteilung höhere Noten bekamen. Die Vereine mit diesen Anträgen zeigten sich solidarisch, verzichteten auf eine bessere finanzielle Bemessung und stimmten einer Quotierung mit gleichen %-Werten zu. Dem schlossen sich dann alle Vorstandsmitglieder an. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Anträge mit rd. 60 % des Aufwandsvolumens berücksichtigt werden.

Insgesamt hatten elf Vereine im Portal des LSB NRW einen Antrag angemeldet; zwei Anträge schieden direkt aus, weil keine prüfbaren Unterlagen mit eingereicht wurden und weitere unabdingbare Vorbedingungen des Landes nicht erfüllt waren (Eigentum bzw. Erbpachtvertrag mit 10 Jahren Laufzeit). Somit kamen am Ende neun Anträge in das Bewertungsverfahren.

Der BSV hat die Anträge im Anschluss mit inhaltlicher Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen an die Stadt Bornheim zwecks Herstellung des Benehmens weiter gegeben. Die Stadt hat inzwischen mit Schreiben vom 20. August 2020 bestätigt, dass, vorbehaltlich noch notwendiger baurechtlicher Schritte (Baugenehmigungen) keine Einwände geltend gemacht werden.

Der BSV hat die Anträge jetzt an die Staatskanzlei des Landes NRW zwecks abschließender Beurteilung und Übermittlung der Bewilligungsbescheide weiter gegeben.