Sportpauschale

Auch hier ist der BSV bemüht, das Vergabeverfahren so transparent wie möglich zu gestalten. Dazu haben wir bereits einen Kriterienkatalog erarbeitet, der den Vereinen im Vorfeld zur Verfügung gestellt wird. Da es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der zeitlichen Kongruenz zwischen Antragsstellung und  Ausführung des Vorhabens gegeben hat, schlagen wir vor, nur Leistungen zu bezuschussen, die auch im Jahr des Antrags vorgesehen sind, d.h. nicht rückwirkend. Auch aus diesem Grunde sollte nach unserer Ansicht die Antragsstellung bis zum 2.1. eines Jahres erfolgen. Ziel ist auch, kleinere Vereine , die in der Vergangenheit diese finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch genommen haben, zu ermuntern, ihre Anträge zu stellen.