Mitgliederbeiträge
Der jährliche Mitgliederbeitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder unterliegt folgender Staffelung:
- bis 50 Mitglieder 5.- €
- bis 100 Mitglieder 10.- €
- bis 150 Mitglieder 15.- €
- bis 200 Mitglieder 20.-€
- bis 250 Mitglieder 25.-€
- bis 300 Mitglieder 30.-€
- bis 400 Mitglieder 35.-€
- bis 500 Mitglieder 40.-€
- bis 750 Mitglieder 45.-€
- über 750 Mitglieder 50.- €.
Zur Festlegung des Mitgliederbeitrags werden die Mitgliederzahlen zum 01.01.des jeweiligen Jahres entsprechend der Meldungen an die Fachverbände z.B. LSB NRW herangezogen. Die Vereine melden Ihre Mitgliederzahlen selbständig bis zum 30. Januar d. J. an den Stadtsportverband..
Zahlung der Mitgliederbeiträge
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung sind alle Mitglieder verpflichtet, die Beiträge bis zum 28. Februar eines jeden Jahres zu zahlen. Für die Zahlungen der Mitgliederbeiträge ist das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren obligatorisch. Die Zahlung mittels Dauerauftrag oder Überweisung ist nur in begründeten Fällen möglich.
Folgen bei Zahlungsrückstand
Beitragsrückstände können gemäß § 8 Abs.6 der Satzung zum Ausschluss aus dem Verein führen:
- wenn der erste – nach bestätigter Aufnahme – zu zahlende Beitrag vier Wochen nach Fälligkeit nicht entrichtet ist, wobei für die Wahrung der Frist der Zahlungseingang maßgebend ist, oder
- wegen Zahlungsrückständen von mehr als einem halben Jahresbeitrag.
Für Mahnungen oder rückläufige Lastschriften wird neben den Bankgebühren eine Kostenpauschale von 5, – € erhoben.
Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt in der vorliegenden Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung zum 26.06.2020 in Kraft.